Beschäftigtenzufriedenheit bildet sich, wenn der Vergleich des
Angestellten bzw. Beschäftigten zwischen ihrer/seiner Erwartungshaltung
und dem Erfüllungsgrad bzw. der subjektiv wahrgenommenen Leistung z.B.
bezüglich der Arbeitsinhalte und -bedingungen, der
Entwicklungsmöglichkeiten, der Mitsprachemöglichkeiten bzw. der/des
Vorgesetzten positiv verläuft, d.h. wenn ihre/seine Erwartungen
übertroffen wurden. Fällt dieser Vergleich negativ aus, entsteht
Unzufriedenheit beim Beschäftigten. Mit Hilfe von
Beschäftigtenbefragungen können Unternehmen die Zufriedenheit ihrer
Angestellten und sämtliche Einflussfaktoren bestimmen.