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Beschäftigtenzufriedenheit

Beschäftigtenzufriedenheit bildet sich, wenn der Vergleich des Angestellten bzw. Beschäftigten zwischen ihrer/seiner Erwartungshaltung und dem Erfüllungsgrad bzw. der subjektiv wahrgenommenen Leistung z.B. bezüglich der Arbeitsinhalte und -bedingungen, der Entwicklungsmöglichkeiten, der Mitsprachemöglichkeiten bzw. der/des Vorgesetzten positiv verläuft, d.h. wenn ihre/seine Erwartungen übertroffen wurden. Fällt dieser Vergleich negativ aus, entsteht Unzufriedenheit beim Beschäftigten. Mit Hilfe von Beschäftigtenbefragungen können Unternehmen die Zufriedenheit ihrer Angestellten und sämtliche Einflussfaktoren bestimmen.

siehe auch: Leistungen


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